Höhere Mindestluftfeuchte empfohlen

Der neue nationale Anhang der technischen Regel erhöht für die Raumqualität Klasse I und II den Auslegungswert für die relative Luftfeuchte. Bauherren und Nutzer müssen zukünftig aufgeklärt werden, welche Innenraumqualität geplant und festgelegt wird.

 

Senkung von Atemwegsinfektionen

Die neuen, höheren Auslegungswerte für die Luftfeuchte (Kategorie 1 und 2) wurden im Hinblick auf den aktuellen Kenntnisstand zum Infektionsrisiko angepasst. Studien zeigen, dass eine relative Raumluftfeuchte von 40 % das Infektionsrisiko über die Atemwege verringert.

 

Für Neubau und Bestandsgebäude

Für Gebäude, in denen die Lüftungs- oder Klimaanlage keine Systeme zur Befeuchtung enthält, eignen sich Direkt-Raumluftbefeuchter. Diese können entsprechend der Raumnutzung und den Erwartungen an die Innenraumqualität flexibel auch in Teilbereichen eingesetzt werden.